Amtlich anerkannter
Bremsen- und Tachodienst
Amtlich anerkannte Prüfstelle für Sicherheitsprüfungen an:
- LKW
- Omnibussen
- Anhängern
- Aufliegern
- Sonder-KFZ
- Baumaschinen
Beauftragte Werkstatt für Tacho und Fahrtenschreiberüberprüfung nach § 57b & 57d. (Geschwindigkeitsbegrenzer)
Beauftragung für Prüfung digitaler Tachos.